nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Bei Rotlicht Platz machen?

Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 25.10.2009 00:02
Message-ID: <93b08$4ae3796c$557f72dc$6399@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Bernhard Kuemel wrote:
> Thomas Probst wrote:
>> Darf man oder darf man nicht?
>> Und wenn ja: wo steht's geschrieben?
>
> StGB:
>                         Entschuldigender Notstand
>
>      § 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen
>    unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem
>    anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende
>    Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil,
den
>    sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den
>    rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes
>    Verhalten zu erwarten war.

Wobei ich mich hier frage, wer haftet fuer den Schaden, der durch die
strafrechtlich entschuldigte Tat entsteht. Z.B. ein Besoffener faellt in
eine Glasscheibe, verletzt sich eine Schlagader. Ich halte das naechste
Auto an, raube den Verbandskasten und binde die verletzte Gliedmasse ab.
Wer muss den Verband ersetzen?

lg, Bernhard

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten