Re: Bei Rotlicht Platz machen?
Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 25.10.2009 00:34
Message-ID: <Xns9CAF3A48D935florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 25.10.2009 00:34
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Bernhard Kuemel schrieb: > Bernhard Kuemel wrote: >> StGB: >> Entschuldigender Notstand >> >> § 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen >> [...] >> Hier handelt es sich allerdings nicht um eine mit Strafe bedrohte Tat, >> sondern um eine Verwaltungsuebertretung. Ich vermute aber, dass es >> irgendwo etwas gibt, dass auch diesen Fall entschuldigt, wenn sogar >> mit "Strafe" bedrohte Taten entschuldigt sind. § 6 VStG. > Wobei ich mich hier frage, wer haftet fuer den Schaden, der durch die > strafrechtlich entschuldigte Tat entsteht. Der, der den Anlass rechtswidrig kausal verschuldet hat. > Z.B. ein Besoffener faellt > in eine Glasscheibe, verletzt sich eine Schlagader. Ich halte das > naechste Auto an, raube den Verbandskasten und binde die verletzte > Gliedmasse ab. > Wer muss den Verband ersetzen? Der Besoffene (wenn nicht deliktsunfähig). Florian -- "Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG" ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4 http://www.zivildienstrecht.at |[ Auf dieses Posting antworten ]
