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Re: Bei Rotlicht Platz machen?

Von: Florian Burger (wird.nicht.gelesen@inode.at) [Profil]
Datum: 25.10.2009 00:34
Message-ID: <Xns9CAF3A48D935florianbinodeat@ID-76167.user.dfncis.de>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Bernhard Kuemel schrieb:

> Bernhard Kuemel wrote:
>> StGB:
>>                         Entschuldigender Notstand
>>
>>      § 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen
>> [...]
>> Hier handelt es sich allerdings nicht um eine mit Strafe bedrohte Tat,
>> sondern um eine Verwaltungsuebertretung. Ich vermute aber, dass es
>> irgendwo etwas gibt, dass auch diesen Fall entschuldigt, wenn sogar
>> mit "Strafe" bedrohte Taten entschuldigt sind.

§ 6 VStG.

> Wobei ich mich hier frage, wer haftet fuer den Schaden, der durch die
> strafrechtlich entschuldigte Tat entsteht.

Der, der den Anlass rechtswidrig kausal verschuldet hat.

> Z.B. ein Besoffener faellt
> in eine Glasscheibe, verletzt sich eine Schlagader. Ich halte das
> naechste Auto an, raube den Verbandskasten und binde die verletzte
> Gliedmasse ab.
> Wer muss den Verband ersetzen?

Der Besoffene (wenn nicht deliktsunfähig).

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im
UStG"
ISBN 3-8311-0562-6                     |             ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at         |

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