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Re: Unfallstelle räumen

Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 04.11.2009 12:05
Message-ID: <8087f$4af15fee$557f8030$15741@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Heinrich Moser wrote:
> In diesem Zusammenhang hört man immer wieder die Urban Legend, wonach
> man für manche Tiere überraschend bremsen "darf", für
andere jedoch
> nicht (z.B. Hunde ja, Katzen nein). Ist da was dran

Ich hab das OGH Urteil nicht gelesen, aber laut dem ORF Bericht darf man
nur bei Tieren, die z.B. das Fahrzeug beschaedigen koennten,
ueberraschend stark bremsen. Also nicht bei Katzen und kleinen Hunden.

> oder ist das --
> wie ich eher vermute -- immer eine Einzelfallentscheidung, ob die
> Bremsung nun für die Verkehrssicherheit erforderlich war, oder nicht?

AFAIK hat jedes Gericht die Freiheit, selbstaendig zu urteilen und ist
nicht wie in den USA an OGH Urteile gebunden. Bei bestehenden OGH
Urteilen besteht natuerlich eine gewisse Chance, dass sich das Gericht
daran orientiert. Aber oft sind die Sachverhalte nicht ganz identisch
mit den OGH SV, und schon laeuft alles wieder leicht anders. Und auch
der OGH kann seine Meinung aendern, insbesondere, wenn sich die
Einstellung der Gesellschaft aendert.

lg, Bernhard

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