Re: Unfallstelle räumen
Von: Bernhard Kuemel (bernhard@bksys.at) [Profil]
Datum: 04.11.2009 12:05
Message-ID: <8087f$4af15fee$557f8030$15741@news.inode.at>
Newsgroup: at.gesellschaft.recht
Datum: 04.11.2009 12:05
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Heinrich Moser wrote: > In diesem Zusammenhang hört man immer wieder die Urban Legend, wonach > man für manche Tiere überraschend bremsen "darf", für andere jedoch > nicht (z.B. Hunde ja, Katzen nein). Ist da was dran Ich hab das OGH Urteil nicht gelesen, aber laut dem ORF Bericht darf man nur bei Tieren, die z.B. das Fahrzeug beschaedigen koennten, ueberraschend stark bremsen. Also nicht bei Katzen und kleinen Hunden. > oder ist das -- > wie ich eher vermute -- immer eine Einzelfallentscheidung, ob die > Bremsung nun für die Verkehrssicherheit erforderlich war, oder nicht? AFAIK hat jedes Gericht die Freiheit, selbstaendig zu urteilen und ist nicht wie in den USA an OGH Urteile gebunden. Bei bestehenden OGH Urteilen besteht natuerlich eine gewisse Chance, dass sich das Gericht daran orientiert. Aber oft sind die Sachverhalte nicht ganz identisch mit den OGH SV, und schon laeuft alles wieder leicht anders. Und auch der OGH kann seine Meinung aendern, insbesondere, wenn sich die Einstellung der Gesellschaft aendert. lg, Bernhard[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Katharina Scholz (05.11.2009 07:31)
