Re: A1 führt neue Gebühr ein: "Deaktivierungsentgelt"
Von: Gerald Reichenbrugger (gr6@gmx.at) [Profil]
Datum: 17.02.2008 12:32
Message-ID: <fp95vl$jqj$1@news.albasani.net>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
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"Daniel AJ Sokolov" <sokolov@gmx.netnetnet.invalid> schrieb: > On 16.02.2008 14:41 wrote Christian: >> Und kann man dann auch seine Rufnummer mitnehmen? Oder verfällt diese >> durch die SoKü? > > Klar kannst Du die mitnehmen. Du musst nur den Portierungsauftrag vor dem > Inkrafttreten der Kündigung erteilen. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens > kannst Du Dir frei aussuchen - von sofort bis spätestens 17. April. > > Willst Du portieren, ist es daher ratsam, in das Kündigungsschreiben einen > konkreten Termin, möglichst den 17. April reinzuschreiben (oder eine > Formulierung wie "ich kündige zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen > Bestimmungen" zu wählen). Dann hast Du bis 17. April Zeit, bei Deinem > neuen Betreiber den Portierauftrag zu erteilen. Sinnvoll ist es natürlich, > das schon einige Tage früher zu machen, zB am 10. April, um zu verhindern, > dass Du einige Tage gar nicht erreichbar bist. Naja aber A1 sieht eine Rufnummerportierung ja als normale Kündigung und beendet sofort den Vertrag daher hat man ja keine Möglichkeit mehr das Sondekündigungrecht in Anspruch zu nehmen.... oder?!? Gerald[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Daniel AJ Sokolov (17.02.2008 13:47)
- Gerald Reichenbrugger (17.02.2008 15:26)
- Daniel AJ Sokolov (17.02.2008 15:43)
- Daniel AJ Sokolov (17.02.2008 18:37)
