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Re: A1 führt neue Gebühr ein: "D eaktivierungsentgelt"

Von: Daniel AJ Sokolov (sokolov@gmx.netnetnet.invalid) [Profil]
Datum: 17.02.2008 13:47
Message-ID: <47b82c08$0$10578$3b214f66@usenet.univie.ac.at>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
On 17.02.2008 12:32 wrote Gerald Reichenbrugger:
> "Daniel AJ Sokolov" <sokolov@gmx.netnetnet.invalid> schrieb:
>
>> On 16.02.2008 14:41 wrote Christian:
>>> Und kann man dann auch seine Rufnummer mitnehmen? Oder verfällt diese
>>> durch die SoKü?
>> Klar kannst Du die mitnehmen. Du musst nur den Portierungsauftrag vor dem
>> Inkrafttreten der Kündigung erteilen. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens
>> kannst Du Dir frei aussuchen - von sofort bis spätestens 17. April.
>>
>> Willst Du portieren, ist es daher ratsam, in das Kündigungsschreiben einen
>> konkreten Termin, möglichst den 17. April reinzuschreiben (oder eine
>> Formulierung wie "ich kündige zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
neuen
>> Bestimmungen" zu wählen). Dann hast Du bis 17. April Zeit, bei Deinem
>> neuen Betreiber den Portierauftrag zu erteilen. Sinnvoll ist es natürlich,
>> das schon einige Tage früher zu machen, zB am 10. April, um zu verhindern,
>> dass Du einige Tage gar nicht erreichbar bist.
>
> Naja aber A1 sieht eine Rufnummerportierung ja als normale Kündigung und
> beendet sofort den Vertrag

Dann kann es keine normale Kündigung sein, weil für die normale
Kündigung gäbe es eine Kündigungsfrist.

> daher hat man ja keine Möglichkeit mehr das
> Sondekündigungrecht in Anspruch zu nehmen.... oder?!?

Die Sonderkündigung sprichst Du natürlich vorher aus, mit einem Termin,
der nach der Portierung liegt.

MfG
Daniel AJ

--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net

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