Re: A1 führt neue Gebühr ein: "D eaktivierungsentgelt"
Von: Daniel AJ Sokolov (sokolov@gmx.netnetnet.invalid) [Profil]
Datum: 17.02.2008 13:47
Message-ID: <47b82c08$0$10578$3b214f66@usenet.univie.ac.at>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
Datum: 17.02.2008 13:47
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On 17.02.2008 12:32 wrote Gerald Reichenbrugger: > "Daniel AJ Sokolov" <sokolov@gmx.netnetnet.invalid> schrieb: > >> On 16.02.2008 14:41 wrote Christian: >>> Und kann man dann auch seine Rufnummer mitnehmen? Oder verfällt diese >>> durch die SoKü? >> Klar kannst Du die mitnehmen. Du musst nur den Portierungsauftrag vor dem >> Inkrafttreten der Kündigung erteilen. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens >> kannst Du Dir frei aussuchen - von sofort bis spätestens 17. April. >> >> Willst Du portieren, ist es daher ratsam, in das Kündigungsschreiben einen >> konkreten Termin, möglichst den 17. April reinzuschreiben (oder eine >> Formulierung wie "ich kündige zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen >> Bestimmungen" zu wählen). Dann hast Du bis 17. April Zeit, bei Deinem >> neuen Betreiber den Portierauftrag zu erteilen. Sinnvoll ist es natürlich, >> das schon einige Tage früher zu machen, zB am 10. April, um zu verhindern, >> dass Du einige Tage gar nicht erreichbar bist. > > Naja aber A1 sieht eine Rufnummerportierung ja als normale Kündigung und > beendet sofort den Vertrag Dann kann es keine normale Kündigung sein, weil für die normale Kündigung gäbe es eine Kündigungsfrist. > daher hat man ja keine Möglichkeit mehr das > Sondekündigungrecht in Anspruch zu nehmen.... oder?!? Die Sonderkündigung sprichst Du natürlich vorher aus, mit einem Termin, der nach der Portierung liegt. MfG Daniel AJ -- My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Gerald Reichenbrugger (17.02.2008 15:26)
- Daniel AJ Sokolov (17.02.2008 15:43)
- Daniel AJ Sokolov (17.02.2008 18:37)
