Re: A1 führt neue Gebühr ein: "De aktivierungsentgelt"
Von: Daniel AJ Sokolov (sokolov@gmx.netnetnet.invalid) [Profil]
Datum: 17.02.2008 20:29
Message-ID: <47b88a45$0$10578$3b214f66@usenet.univie.ac.at>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
Datum: 17.02.2008 20:29
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On 17.02.2008 18:41 wrote Christian: > Bei all der Diskussion habe ich mir heute mal die Abreit gemacht und die > neuen AGBs von A1.net geladen. Da gibt es aber einen Harken bei der > Sonderkündigung. A1 kann die neuen AGBs für einzelne Anschlüsse > aussetzten und die Alten AGBs weiter gelten lassen. A1 hat dafür einen > Monat Zeit. > > Und wenn die das machen ist es Essig mit der Kündigung und man muss die > Restliche Bindung aussitzen bevor man Kündigen kann. Aber dann zumindest > zu den Alten Bedienungen. > > Siehe §3 (1). Ja aber. Es ist ein bisschen komplizierter. § 3 Abs 2 gilt nur, wenn Du der AGB-Änderung widersprichst, was eine automatische Kündigung nach einem Monat auslöst, außer die Mobilkom zieht diese Kündigung innheralb des Monats zurück. Du kannst im vorliegenden Fall aber auch nmach § 25 Abs 3 TKG 2003 kündigen - da hat sich die Mobilkom in § 3 Abs 4 vorbehalten, Dir gegenüber innerhalb von vier Wochen auf die Änderungen zu verzichten. Dann wird die Kündigung den AGB zufolge wirkungslos. Der Vorteil der zweiten Variante ist, dass es ein bisschen kürzer ist (4 Wochen statt 1 Monat) und dass Du den Kündigungszeitpunkt bestimmen kannst - von sofort bis 17. April. Du bist nicht an die starre Monatsfrist des Widerspruchs nach § 3 Abs 2 gebunden. MfG Daniel AJ -- My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net[ Auf dieses Posting antworten ]
