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Kostenpflichtige Rechnungsreklamation bei BOB

Von: Erich Seidenschmiedt (erich.seidenschmiedt@chello.at) [Profil]
Datum: 06.10.2009 20:51
Message-ID: <71cde$4acb91be$5471814c$16587@news.chello.at>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
habe heute bemerkt, daß innerhalb der letzten 3 Big-Bob-Abrechnungen das
Entgelt von Euro 9,90 für den September doppelt abgerechnet wurde (nämlich
in der August-Rechnung zusätzlich zum August-Entgelt, und nun nochmals in
der September-Rechnung).
Natürlich habe ich nun die Möglichkeit, über die 900-er kostenpflichtige
Hotline (max. Euro 1,09 pro Minute) zu reklamieren.  Wenn die dort geschickt
bzw. geschäftstüchtig sind, ziehen sie das Telefonat derart in die Länge,
daß sie die 9,90 Euro, welche mir gutzuschreiben sind, durch das
Reklamationstelefonat wieder hereingebracht haben.
ich frage mich, ob es vom Gesetz her überhaupt in Ordnung ist, eine
Rechnungsreklamation über eine kostenpflichtige Hotline abzuwickeln.  Was
meint Ihr dazu?
lg Erich


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