Kostenpflichtige Rechnungsreklamation bei BOB
Von: Erich Seidenschmiedt (erich.seidenschmiedt@chello.at) [Profil]
Datum: 06.10.2009 20:51
Message-ID: <71cde$4acb91be$5471814c$16587@news.chello.at>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
Datum: 06.10.2009 20:51
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habe heute bemerkt, daß innerhalb der letzten 3 Big-Bob-Abrechnungen das Entgelt von Euro 9,90 für den September doppelt abgerechnet wurde (nämlich in der August-Rechnung zusätzlich zum August-Entgelt, und nun nochmals in der September-Rechnung). Natürlich habe ich nun die Möglichkeit, über die 900-er kostenpflichtige Hotline (max. Euro 1,09 pro Minute) zu reklamieren. Wenn die dort geschickt bzw. geschäftstüchtig sind, ziehen sie das Telefonat derart in die Länge, daß sie die 9,90 Euro, welche mir gutzuschreiben sind, durch das Reklamationstelefonat wieder hereingebracht haben. ich frage mich, ob es vom Gesetz her überhaupt in Ordnung ist, eine Rechnungsreklamation über eine kostenpflichtige Hotline abzuwickeln. Was meint Ihr dazu? lg Erich[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Franz Huber (06.10.2009 21:12)
- Florian Burger (07.10.2009 20:48)
- Hans Huber (06.10.2009 22:33)
- news.inode.at (07.10.2009 20:09)
- Chris (08.10.2009 18:15)
