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Kündigung wegen Änderung AGB auch gültig, wenn Änderung storniert

Von: Johann Mayerwieser (johann.mayerwieser@gmail.com) [Profil]
Datum: 31.10.2009 12:00
Message-ID: <806oe559mi5od68vnsso56m7nv6ivp9bio@4ax.com>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
Hallo,

der OGH hat dieser Tage entschieden, dass Kündigungen von
Mobilfunkkunen, die wegen Änderungen der Geschäftsbedingungen erfolgt
sind, auch dann gültig sind, wenn das TK-Unternehmen die Änderungen
zurücknimmt.

"Alle Kunden, die bei Vertragsänderungen ihre Verträge kostenlos
aufgekündigt haben, sind daher trotz Widerrufs der AGB-Änderung durch
die Mobilkom nicht verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen. Wenn sie
keine Leistungen in Anspruch nehmen, haben sie ab In-Kraft-Treten
ihrer Kündigung auch keine Entgelte zu bezahlen bzw. haben die danach
bezahlten Entgelte zurückzubekommen", teilte der VKI am Donnerstag in
einer Aussendung mit.

Liebe Grüße
Hannes

--
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