Kündigung wegen Änderung AGB auch gültig, wenn Änderung storniert
Von: Johann Mayerwieser (johann.mayerwieser@gmail.com) [Profil]
Datum: 31.10.2009 12:00
Message-ID: <806oe559mi5od68vnsso56m7nv6ivp9bio@4ax.com>
Newsgroup: at.telekomm.mobil
Datum: 31.10.2009 12:00
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Hallo, der OGH hat dieser Tage entschieden, dass Kündigungen von Mobilfunkkunen, die wegen Änderungen der Geschäftsbedingungen erfolgt sind, auch dann gültig sind, wenn das TK-Unternehmen die Änderungen zurücknimmt. "Alle Kunden, die bei Vertragsänderungen ihre Verträge kostenlos aufgekündigt haben, sind daher trotz Widerrufs der AGB-Änderung durch die Mobilkom nicht verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen. Wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, haben sie ab In-Kraft-Treten ihrer Kündigung auch keine Entgelte zu bezahlen bzw. haben die danach bezahlten Entgelte zurückzubekommen", teilte der VKI am Donnerstag in einer Aussendung mit. Liebe Grüße Hannes -- Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.[ Auf dieses Posting antworten ]
