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Gemeinde riegelt sich vom Durchzugsverkehr (fast) komplett ab

Von: Hubert Kotzler (hk.usenet.noread@aon.at) [Profil]
Datum: 12.06.2008 14:05
Message-ID: <7xxyte8wga14$.asiiinuwss3f.dlg@40tude.net>
Followup-to: at.gesellschaft.recht
Newsgroup: at.verkehr.strasse at.gesellschaft.recht
Hallo zusammen!

Leopoldsdorf bei Wien versucht, den Durchzugsverkehr komplett
auszuschließen mittels allgemeinem Fahrverbot für ein- und mehrspurige KFZ,
ausgenommen Öffis sowie Bauartgeschwindigkeiten < 60 km/h.

Siehe folgende Bilder von unterschiedlichen Stellen:

<http://farm4.static.flickr.com/3146/2572865564_a86ee36d2e_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3001/2572866316_c79d524458_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3281/2572041693_d20e5d3b1c_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg>

Mit einem Normal-KFZ scheint der Ort jetzt nicht mehr legal durchfahrbar zu
sein, insbesondere ist Wien-Oberlaa auf der gleichnamigen Straße nicht mehr
legal zu erreichen, sondern nur mehr über massive Umwege.

Dazu sagt §43 (7) StVo:

| (7) Ein allgemeines Fahrverbot darf die Behörde nur erlassen
| (Abs. 1 lit. b Z. 1), wenn dadurch der Verkehr in größeren bestehenden
| Ortsteilen nicht unmöglich wird. Ist ein solches Fahrverbot wegen
| besonderer Umstände, z. B. wegen Straßenbau oder -erhaltungsarbeiten
| unvermeidbar, so hat die Behörde für die Umleitung und Aufrechterhaltung
| der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu sorgen.

Was ist in dem Zusammenhang ein _allgemeines_ Fahrverbot?
Wird der Absatz 7 dadurch gehebelt, dass Tranklermopeds und dergleichem
noch erlaubt sind?

Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?

MfG Hu

xpost agr & avs, fup2 agr

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