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ÖP(N)V in der StVO

Von: Tadej Brezina (tadej_usenet@gmx.at) [Profil]
Datum: 02.06.2008 19:10
Message-ID: <4844299f$0$12642$3b214f66@tunews.univie.ac.at>
Followup-to: at.gesellschaft.recht
Newsgroup: at.verkehr.strasse at.verkehr.bahn at.gesellschaft.recht
Hallo liebe Leute!

Ich bin auf der Suche nach Regelungen zu Haltestellen des öffentlichen
Verkehrs auf Straßen (Bus oder Straßenbahn) in Gesetzen, konkret der StVO.
Nun habe ich bislang geglaubt (zurecht?), dass die StVO Regelungen
diesbezüglich enthielte: Hst.-Ausmaße, max. Fahrzeuglängen von Bussen
(KFG?) bzw. max. Fahrzeuglängen von Straßenbahnen, die sich aus der Hst.
(vor, nach der Hst.-Tafel) ergäben usw.
Nur bin ich bislang nicht fündig geworden.
Habe ich nach dem falschen, im falschen gesucht.
Wer kann mir weiterhelfen?

Danke
Tadej

x-post: a.g.r, a.v.b, a.v.s
fup2: a.g.r
--
"Frauen sind als Gesprächspartner nun einmal interessanter,
weil das Gespräch nicht beendet ist, wenn nichts sinnvolles mehr zu
sagen ist."
<David Kastrup in d.t.r>

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