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Jogger auf der Wiener Hauptallee

Von: Clemens Aigner (aignerc@sms.at) [Profil]
Datum: 24.02.2009 18:53
Message-ID: <28eb016f-6c3a-4f0f-a155-1639d421ba1e@f11g2000vbf.googlegroups.com>
Newsgroup: at.verkehr.strasse
Bei aller Tragik dieses Unfalls: Der Jogger
hat sich gesetzeswidrig auf der Fahrbahn befunden,
also auf einem Straßenteil, der für den Fahrzeugverkehr
vorgesehen ist.

Ein Fahrzeuglenker wird sicher nicht
auch nur teilweise entlastet, wenn er
leicht alkoholisiert und
schlafend eine sich auf der Fahrbahn
befindliche Person tötet.

Aber der Jogger könnte noch leben,
wenn sich zumindest einer der beiden
Unfallbeteiligten gesetzeskonform
verhalten hätte.

Clemens

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